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1312. April 28. Lubens (Leubus).

sexta f. prox. a. d. b. app. Phil. et Jac.

Konrad, Erbe des Königreichs Polen, Herzog von Schlesien, Herr von Kalisch und Oels bezeugt, dass der Edle Martin, Sohn des weiland Bodewogus (Busewogus in Leubus 167), zu seinem und seiner Vorgänger Seelenheil unter Zustimmung seiner Brüder Bronizlaus, Clemens und Zwola den Klosterbrüdern von Leubus in Gegenwart von des Herzogs weiland Vater Herzog Heinrich aufgereicht habe sein Erbgut Tharchaldorf (Tarxdorf bei Steinau) mit allen dazu gehörigen Nutzniessungen cum omni jure, cum omni dominio (so in No. 167) und bestätigt nun dem Abte Rudolf und dem Kloster dieses Gut mit allem Rechte und aller Herrschaft, wie es Martin innegehabt (cum omni judicio superiori et infimo manus et capitis fügt Leubus 167 bei), wie dasselbe in seinen Grenzen festgesetzt ist, zu allezeit freiem Besitz, (tamquam bona ecclesiastica in perpetuum libere pertinere sagt Leubus 167).

Z.: Bernhard v. Baruth, Gelfrid v. Rechinberc, Gerhard de Werde, Bogusco de Smolna (Schmollen), Wernher de Der (Dyhrn), Otto de Stewicz (sonst Slewicz). Ausgef. durch Mag. Gosco Hofprotonotar.


Or. im Bresl. Staatsarch. Leubus 168 mit dem an rothen Seidenfäden hängenden, unförmlich dicken, vorn sehr flach ausgedrückten Siegel des Herzogs (bis auf die Umschrift anscheinend ganz dem Siegel von Konrads Bruder, Heinrich nachgebildet), während von dem Rücksiegel gar nichts zu erkennen ist. Obwohl die Schrift den Eindruck einer gleichzeitigen macht, so fällt es doch schwer den unbillig grossen Klumpen Wachs, der das Siegel darstellt, für echt zu halten, und auch das ungewöhnlich dünn, fast durchscheinend aussehende Pergament erregt Verdacht. Es ist doch sehr möglich, dass die Leubuser um einen ihnen mangelnden Rechtstitel für einen vielleicht sonst kaum anfechtbaren Besitz produziren zu können, auch hier zu dem Mittel eigner Urkundenfabrikation gegriffen haben, welches grade bei den Mönchen von Leubus notorisch oft zur Anwendung gekommen ist. Wenn indessen hier immer noch ein Zweifel obwalten kann, so ist ein solcher bei der zweiten angeblichen Originalausfertigung (Leubus 167) vollkommen ausgeschlossen. Die Schrift gehört dem Anfange des XV. Jahrh. an, das an grün-violetten Seidenfäden hängende Siegel ist ein echtes, einer andern Urkunde entnommenes und hier durch die noch heut deutlich sichtbare Trennung von Vorder- und Rückseite vermittelst eines heissen Messers hier neu befestigtes (Grotefend Sphragistik S. 46). Das Motiv der Fälschung lassen die oben in Klammern beigefügten Zusätze deutlich erkennen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.